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Das Recht in der Theorie kommunikativen Handelns
pp. 331-350
Abstract
Die Rechtstheorie von Jürgen Habermas gilt als ein Monument der Gesellschaftstheorie, der politischen Theorie und Philosophie. Während die Publikation von Habermas' Theorie des kommunikativen Handelns schon Anfang der achtziger Jahre den Fokus der Gesellschaftstheorie auf Prozesse zunehmender Verrechtlichung lenkte, eröffneten seine in Faktizität und Geltung zusammengestellten Beiträge zu einer Diskurstheorie des Rechts eine anhaltende Debatte um den demokratischen Rechtsstaat.1 Gerade die Zwischenstellung seiner Theorie zwischen Philosophie und soziologischer Analyse verhalf zu einer disziplinenübergreifenden Rezeption, die ihresgleichen sucht.2 Dieselbe Zwischenstellung zwischen normativistischen Ansätzen, die die gesellschaftliche Realität aus dem Auge verlieren, und objektivistischen Beschreibungen, die keine Fragen mehr stellen, stößt jedoch auch an zu einer soziologischen Kritik des kommunikationstheoretischen Rechtsverständnisses. Bevor dieses am Ende des Beitrags näher problematisiert wird (3.), geht es zunächst um Habermas' Sicht der Evolution des modernen Rechts, die Herausbildung des Rechts zu einem Scharnier zwischen System und Lebenswelt (2.). Angeleitet wird diese Darstellung durch den Rückbezug auf die Theoriestruktur der Kommunikationstheorie. Diese zu bestimmen, ist die erste Aufgabe (1.). Der kommunikationstheoretischen Untersuchung von Recht und Normativität, so die These, liegt die Normativität der Theorie voraus; es ist letztere, die ersterer den Theoriefokus und die Ergebnisse vorstrukturiert.
Publication details
Published in:
Dux Günter, Welz Frank (2001) Moral und Recht im Diskurs der Moderne: Zur Legitimation gesellschaftlicher Ordnung. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 331-350
DOI: 10.1007/978-3-663-10841-2_15
Full citation:
Welz Frank (2001) „Das Recht in der Theorie kommunikativen Handelns“, In: G. Dux & F. Welz (Hrsg.), Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 331–350.