Book | Chapter

219933

Die Beurteilung der Amnesie bei Affekttaten

H. J. Horn

pp. 163-179

Abstract

Vorwiegend oder ausschließlich affektbestimmte Delikte machen einen relativ hohen Anteil an der Gesamtzahl aller gegen das Leben gerichteten Straftaten aus. Nach Schreiber (1981) handelt es sich bei mehr als 25% aller Tötungsdelikte um Affekttaten. Dementsprechend häufig wird der forensisch-psychiatrisch-psychologische Gutachter bei der Frage nach der Schuldfähigkeit zur Tatzeit mit solchen Fällen befaßt, bei denen Affekte der Wut oder des Zorns oder seltener der Angst und Furcht eine mehr oder weniger große Bedeutung im Determinationsgefüge der Tat haben. Es sind keineswegs nur die auf einer langen Vorgeschichte basierenden Beziehungstaten, wie sie Rasch schon 1964 beschrieben hat. Häufiger handelt es sich um in einer ganz alltäglichen Situation entstandene Aggressionstaten, die sich unter Alkoholeinfluß aus einem eskalierenden Streit entwickelt haben oder um sthenische Kurzschluß- oder Explosivreaktionen ohne spezifische Vorgeschichte.

Publication details

Published in:

Saß Henning (1993) Affektdelikte: interdisziplinäre Beiträge zur Beurteilung von affektiv akzentuierten Straftaten. Dordrecht, Springer.

Pages: 163-179

DOI: 10.1007/978-3-642-78514-6_10

Full citation:

Horn H. J. (1993) „Die Beurteilung der Amnesie bei Affekttaten“, In: H. Saß (Hrsg.), Affektdelikte, Dordrecht, Springer, 163–179.