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Affekt und Schuldfähigkeit
ein psychopathologischer Lösungsvorschlag
pp. 214-231
Abstract
Aus Wut, Zorn oder Leidensehaft, aus Kränkung, Trauer oder Angst in eine heftige affective Erregung zu geraten und aus dieser heraus mit hoher Aggressivität zu handeln oder reagieren, stellt eine ubiquitäre menschliche Verhaltenstendenz dar, die sich, geringfügig modifiziert durch kulturell-zivilisatorische Überformungen, zu aüen Zeiten und in allen Gesellschaften auffinden läßt. Dies geht schon auf instinktgebundene Verhaltensradikale im Tierreich zurück, in denen die arterhaltende Funktion rituell kontrollierter aggressiver Selbstbehauptung zur Sicherung von Rang und Revier deutlich wird (vgl. Hippius u. Saß 1990). Eher noch beim in der Instinktausstattung reduzierten Menschen als bei den höheren Säugetieren beobachten wir die Überschreitungen sozial angemessener Gewaltanwendung, die ein Verfehlen der adaptiven Regulationsfunktion von Aggressivität darstellen. Dies geschieht in aller Regel nach genau aufweisbaren Deformierungen des situativen oder des individuellen Gefüges. Die Verletzung der in der Gemeinschaft akzeptierten Grenzen spontaner oder reaktiver Aggressivität ruft zum Schutz des Zusammenlebens normerhaltende Strafmaßnahmen hervor, doch wird in vielen Rechtsgemeinschaften die heftige Gemütserregung als Grund zur Milderung der sonst üblichen Sanktionen angesehen. Mitursächlich dafür mag zumindest in archaischen Gemeinschaften gewesen sein, daß die offenbar tief in der anthropologischen Matrix verankerte Inklination zur affektiven Entzügelung auch einen Selektionsvorteü mit sich brachte, wenn es in primordialen Kampf- und Bedrohungssituationen zu einer maximalen Mobüisierung der Kräfte durch Entbinden aggressiver Impulse kam.
Publication details
Published in:
Saß Henning (1993) Affektdelikte: interdisziplinäre Beiträge zur Beurteilung von affektiv akzentuierten Straftaten. Dordrecht, Springer.
Pages: 214-231
DOI: 10.1007/978-3-642-78514-6_13
Full citation:
(1993) „Affekt und Schuldfähigkeit: ein psychopathologischer Lösungsvorschlag“, In: H. Saß (Hrsg.), Affektdelikte, Dordrecht, Springer, 214–231.