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Recht als Ordnungsform moderner Gesellschaften
pp. 162-183
Abstract
Versucht man mit Geiger Antworten auf die Integrationsproblematik moderner Gesellschaften zu finden, empfiehlt es sich, besonders seine rechtssoziologischen Schriften in den Blick zu nehmen. Seit Geigers juristischer Dissertation Die Schutzaufsicht haben ihn Fragen zur Rechtsoziologie bis zu seinem Lebensende nicht mehr losgelassen. Mit Debat med Uppsala om Moral og Ret (1946, dt. 1979) und vor allem den Vorstudien zu einer Soziologie des Rechts (1947) gelang es ihm dann, neben Eugen Ehrlich und Max Weber zum Wegbereiter der Rechtssoziologie zu avancieren (Hirsch 1973, 159). Überdies entfaltet Geiger in diesem Zusammenhang eine Theorie sozialer Ordnung, deren Konzepte von Norm und Sanktion Heinrich Popitz (1993, 109) als die "randschärfsten Grundbegriffe" rühmt, die bisher in der Soziologie präsentiert worden sind.
Publication details
Published in:
Meyer Thomas (2001) Die Soziologie Theodor Geigers: Emanzipation von der Ideologie. Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.
Pages: 162-183
DOI: 10.1007/978-3-322-89595-0_8
Full citation:
Meyer Thomas (2001) Recht als Ordnungsform moderner Gesellschaften, In: Die Soziologie Theodor Geigers, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, 162–183.